Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Alpenlandtouristik e.K.
– Stand: 16. Dezember 2025 –
1. Veranstalter
Reiseveranstalter ist:
Alpenlandtouristik e.K.
Brauerstr. 2
86825 Bad Wörishofen
Deutschland
2. Geltungsbereich
3. Vertragsschluss
Mit der Buchung bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluss eines verbindlichen Reisevertrags an. Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des Veranstalters zustande.
Bei Buchungen per E-Mail kommt der Vertrag zustande, sobald der Reisende das Angebot annimmt und zuvor die Möglichkeit hatte, von diesen AGB Kenntnis zu nehmen.
4. Leistungen
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung, dem individuellen Angebot sowie der Buchungsbestätigung.
Die angebotenen Reisen sind ungeführte, mehrtägige Wandertouren. Der Veranstalter erbringt insbesondere folgende Leistungen (je nach Angebot):
• Übernachtungen inkl. Frühstück
• Gepäcktransport zwischen den Unterkünften
• Reiseunterlagen (Wegbeschreibungen und/oder GPS-Daten)
• ggf. zusätzliche Leistungen wie Gästekarten oder Gutscheine (z. B. für Schifffahrten)
Eine Reiseleitung oder Führung findet nicht statt. Die Wanderungen erfolgen eigenverantwortlich durch den Reisenden.
5. Leistungsänderungen
Änderungen einzelner Reiseleistungen nach Vertragsabschluss sind gestattet, sofern sie notwendig werden, vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht erheblich beeinträchtigen.
Insbesondere bei Wanderreisen können witterungsbedingte oder organisatorische Anpassungen erforderlich sein. Die gebuchten Stationen und Unterkünfte bleiben grundsätzlich bestehen.
6. Preise und Zahlung
Der Reisepreis ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
Eine Anzahlung wird nicht erhoben. Die vollständige Rechnung wird in der Regel ca. 6 Wochen vor Reisebeginn gestellt und ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
Bei kurzfristigen Buchungen mit nahem Reisebeginn ist der Reisepreis sofort nach Rechnungserhalt zu begleichen.
Der Sicherungsschein gemäß § 651r BGB wird dem Reisenden zusammen mit der Rechnung übermittelt.
7. Rücktritt durch den Reisenden (Stornierung vor Reisebeginn)
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Es gelten folgende pauschale Stornokosten:
• bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
• 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 40 %
• 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 60 %
• ab 6 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises
Dem Reisenden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.
8. Umbuchung und Ersatzpersonen
Umbuchungen sind nach Vertragsabschluss nur nach Rücksprache und, sofern möglich, gegen eine angemessene Bearbeitungsgebühr zulässig.
Der Reisende kann bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson benennen, sofern diese die Reisevoraussetzungen erfüllt. Eventuell entstehende Mehrkosten trägt der Reisende.
9. Reiseabbruch
Bricht der Reisende die Reise nach Reisebeginn aus Gründen ab, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung nicht in Anspruch genommener Reiseleistungen.
Dies gilt insbesondere bei:
• gesundheitlichen Gründen,
• witterungsbedingten Entscheidungen des Reisenden,
• Erschöpfung oder persönlichen Umständen.
Etwaige Mehrkosten, die durch einen vorzeitigen Reiseabbruch entstehen (z. B. zusätzliche Transfers oder Übernachtungen), trägt der Reisende selbst.
Gesetzliche Ansprüche bei Vorliegen eines Reisemangels bleiben hiervon unberührt.
10. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn:
• außergewöhnliche Umstände die Durchführung der Reise erheblich erschweren oder unmöglich machen,
• der Reisende trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt.
Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
11. Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Die Teilnahme an den Wanderungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Reisende ist selbst verantwortlich für:
• seine körperliche Fitness,
• geeignete Ausrüstung,
• die Einschätzung von Wetter-, Weg- und Geländeverhältnissen.
Für Schäden, die aus eigenverantwortlichen Entscheidungen des Reisenden entstehen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
12. Mitwirkungspflichten des Reisenden
13. Datenschutz
14. Streitbeilegung
15. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
Für Kaufleute ist Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters.
16. Hinweis zum Pauschalreiserecht
Bei den angebotenen Reisen handelt es sich um Pauschalreisen im Sinne der EU-Pauschalreiserichtlinie. Der Reisende profitiert daher von allen gesetzlichen Rechten für Pauschalreisen.